Schätzgutachten
Feuer, Einbruch, Beraubung,
Schmuck-Diebstahl : Zum Schaden auch noch den Ärger…
In letzter Zeit werde ich immer öfter von Geschädigten kontaktiert, die nach einem Einbruchdiebstahl eine Schätzung des gestohlenen Schmuckes benötigen.
Die wenigsten der Betroffenen können die verschwundenen Gegenstände beschreiben. Meist kommen die Betroffenen mit einer handgeschriebenen Liste mit den folgenden Angaben:
Eine Goldkette lang, schwer und ein Erbstück daher sehr kostbar.
Es ist für einen seriösen Sachverständigen unmöglich, auf Grund solcher Angabe den Wert der verschwundenen Gegenstände exakt zu beschreiben.
Dazu braucht man ergänzende Angaben / Unterlagen
Eine Auflistung der Schmuckstücke auf Basis Wiederbeschaffung oder ein Gutachten der Schmuckstücke, mit detaillierten Schmuck-Einzelbeschreibung, des in den Schmuckstücken enthaltenen Steinbesatzes, der Steinqualitäten, der Steingröße und des Gewichtes, ein Vermerk über den Erhaltungszustand und sonstige Anmerkungen.
Kleine optische Abweichungen zum Beispiel bei einem Brillantring können große Preisdifferenzen bedeuten.
Nimmt man noch die für einen Laien nicht sichtbaren Qualitätsmerkmale dazu kann die Preisspielraum hoch sein.
Für eine Privatperson die sich an Schmuckstücken erfreut ist dieser Unterschied nicht ersichtlich, aber für die Bewertung ausschlaggebend.
Es sollte daher jeder Schmuckliebhaber und Schmuckträger schon im Voraus einige Dinge beachten, um im Schadensfall schnell über die entsprechenden Unterlagen zu verfügen.